Steuern, Gebühren und Beiträge sind öffentlich-rechtliche Abgaben (Kommunalabgaben), welche die Gemeinde mittels Satzung erhebt, um Einkünfte zu erzielen und somit ihrer Pflicht zur Aufgabenerfüllung nachzukommen.Ende Oktober läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab. Die Gemeinde Sonsbeck appelliert an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) rechtzeitig bei ihrem Finanzamt abzugeben.
Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen unserer Gemeinde. Alle Einnahmen bleiben direkt vor Ort. Mit ihnen finanzieren wir unter anderem den Bau und Betrieb von Straßen, Schulen und Kindergärten. Auch sportliche und kulturelle Angebote sind auf die Einnahmen aus der Grundsteuer angewiesen.
Alle wichtigen Informationen finden die Eigentümerinnen und Eigentümer unter www.grundsteuer.nrw.de. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie z.B. Gemarkung, Bodenrichtwert oder Grundbuchblattnummer, ist über die Plattform zu erreichen. Die im Grundsteuerportal hinterlegten Daten geben den Stand der Informationen im Liegenschaftskataster und den Bodenrichtwert der Gutachterausschüsse zum Stichtag 1. Januar 2022 wieder. Eine Abfrage im Vermessungs- und Katasteramt ist daher nicht notwendig.
Darüber hinaus gibt es unter www.grundsteuer.nrw.de Erklär-Videos und Klick-Anleitungen, die die Eigentümerinnen und Eigentümer durch die Formulare im Online-Finanzamt ELSTER leiten. Die Anleitungen zeigen Schritt für Schritt das Ausfüllen anhand von Beispielen und können auch zum Nachlesen heruntergeladen werden.
Zudem sind Check-Listen und ein umfangreiches FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen auf dem Portal zu finden.
Für individuelle Rückfragen steht die extra eingerichtete Grundsteuer-Hotline Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr zur Verfügung. Die Hotline des Finanzamts Kamp-Lintfort ist unter der Rufnummer 02842/121-1959 zu erreichen.
Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen:
Möglichkeiten der Abgabe:
Serviceangebot der Finanzverwaltung:
Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Ab dem Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
Die Vergnügungssteuer wird auf der Grundlage einer kommunalen Satzung erhoben. Die Satzung finden Sie im Ortsrecht der Gemeinde Sonsbeck. Der Steuer unterliegen zum Beispiel Tanzveranstaltungen und die Benutzung von Spiel- und Unterhaltungsapparaten, weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Satzung.
Steuerschuldner ist der Veranstalter bzw. der Halter von Spielapparaten (Aufsteller).
Für die Berechnung und die Erhebung der Steuer werden beispielsweise die Anzahl der verkauften Eintrittskarten, die Größe der Veranstaltungsfläche, bei Spielgeräten die Höhe der Einspielergebnisse zzgl. Fehlbetrag zugrundegelegt.
Die Vergnügungssteuer wird unabhängig von der Gewerbesteuer erhoben.
Für die Erteilung, Versagung, Rücknahme und den Widerruf von Spielhallenerlaubnissen gemäß § 33 der Gewerbeordnung ist der Fachbereich 3 "Ordnung und Soziales" der Gemeinde Sonsbeck zuständig.
Bei weiteren Fragen zur Vergnügungssteuer wenden Sie sich bitte an den Fachbereich 2 "Finanzen und Liegenschaften".
Vordrucke
Vergnügungssteueranmeldung
Anlage zur Vergnügungssteuer
Heike Bruckwilder
Zimmer: 11
☎ (02838) 36-122
 (02838) 36-109
 heike.bruckwilder@sonsbeck.de
Natascha Koth
Zimmer: 11
☎ (02838) 36-123
 (02838) 36-109
 natascha.koth@sonsbeck.de
Fachbereich
Finanzen und Liegenschaften
Anschrift
Gemeinde Sonsbeck
Herrenstraße 2
47665 Sonsbeck