Der „Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen“ dient als Richtlinie zur Ermittlung ortsüblicher Mieten im bestehenden Mietverhältnis. Er bietet den Mietparteien eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung die Miethöhe je nach Lage, Ausstattung, Grundriss, Wohnfläche und Zustand der Wohnungen und des Gebäudes im bestehenden Mietverhältnis zu vereinbaren.Das Meldeamt
Zimmer: 16
☎ (02838) 36-131 oder -132
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Fachbereich
Ordnung und Soziales
Anschrift
Gemeinde Sonsbeck
Herrenstraße 2
47665 Sonsbeck